Gasheizungen modernisieren

Viele Wohngebäude in Deutschland werden noch immer mit Gasheizungen beheizt, die bereits 15 Jahre oder älter sind. Was lange als bewährte und zuverlässige Technik galt, gerät durch steigende Energiekosten, gesetzliche Vorgaben und den Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit zunehmend unter Druck. Die Modernisierung einer alten Gasheizung kann daher nicht nur wirtschaftlich sinnvoll sein, sondern auch die Weichen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung stellen.
Warum ist es sinnvoll, eine alte Gasheizung zu erneuern?
Mit zunehmendem Alter arbeiten Gasheizungen deutlich ineffizienter. Brennstoffe werden schlechter ausgenutzt, Wärmeverluste steigen und die Heizkosten nehmen zu. Moderne Heizsysteme können den Energieverbrauch spürbar senken – Einsparungen von bis zu 30 Prozent sind keine Seltenheit. Gleichzeitig steigt mit dem Alter der Anlage das Risiko für Störungen oder einen Komplettausfall, häufig genau dann, wenn die Heizung am dringendsten benötigt wird. Neben den wirtschaftlichen Aspekten spielt auch der Klimaschutz eine immer größere Rolle. Ältere Gasheizungen verursachen höhere CO₂-Emissionen als moderne Systeme oder hybride Lösungen mit erneuerbaren Energien. Eine Heizungsmodernisierung kann somit nicht nur Kosten senken, sondern auch den ökologischen Fußabdruck deutlich reduzieren. Zusätzlich wirkt sich eine moderne Heiztechnik positiv auf den Immobilienwert aus – ein wichtiger Faktor bei Verkauf oder Vermietung.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Erneuerung? Was sagt das GEG?
Der richtige Zeitpunkt für die Modernisierung einer Gasheizung hängt sowohl von technischen als auch von rechtlichen Faktoren ab. Aus technischer Sicht gilt: Ist eine Gasheizung älter als 15 bis 20 Jahre, sollte sie kritisch überprüft werden. In diesem Alter sinkt die Effizienz deutlich, der Brennstoffverbrauch steigt und Reparaturen häufen sich. Spätestens dann lohnt es sich, über eine Erneuerung nachzudenken. Auch der Gesetzgeber setzt klare Rahmenbedingungen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Konstanttemperaturkessel und Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden müssen. Davon ausgenommen sind moderne Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Für viele ältere Gasheizungen besteht somit langfristig eine Austauschpflicht. Mit der Änderung vom GEG in 2024 gilt zudem, dass neue Heizsysteme mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe greift aktuell zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude wird sie schrittweise eingeführt, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis 2028. Wichtig für Hausbesitzer, bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Defekten repariert werden. Erst bei einem irreparablen Schaden ("Totalhavarie") wird ein Austausch verpflichtend. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass die CO₂-Bepreisung fossiler Energieträger die Betriebskosten von Gasheizungen in den kommenden Jahren weiter steigen lässt. Wer frühzeitig modernisiert, gewinnt Planungssicherheit und kann Förderungen gezielt nutzen.
Welche Heizsysteme kommen für die Modernisierung infrage?
Welche Heizlösung für die Modernisierung sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude, der vorhandenen Technik und den langfristigen Zielen der Eigentümer ab. Grundsätzlich lassen sich mehrere Optionen unterscheiden: Moderne Gas-Brennwertheizung Der reine Austausch einer alten Gasheizung gegen eine neue Gas-Brennwertheizung ist technisch möglich, gilt jedoch nicht mehr als zukunftssicher. Fördermittel stehen hierfür nicht mehr zur Verfügung. Sinnvoll kann diese Lösung nur dann sein, wenn sie als Übergangslösung oder in Kombination mit erneuerbaren Energien eingesetzt wird, etwa als Hybridheizung. Hybridheizung Hybridheizungen verbinden die bewährte Gastechnik mit erneuerbaren Energiequellen, zum Beispiel Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Das Gassystem übernimmt Spitzenlasten, während der regenerative Anteil den Großteil der Wärme liefert. Diese Lösung senkt den Gasverbrauch deutlich und erleichtert den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien. Wärmepumpe Wärmepumpen nutzen Umweltenergie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und gelten als besonders effizient. Dank technischer Fortschritte sind sie heute auch in vielen Bestandsgebäuden wirtschaftlich einsetzbar, insbesondere bei guter Dämmung oder angepassten Heizflächen. Sie werden umfassend gefördert und erfüllen die Anforderungen des GEG langfristig. Biomasseheizungen Pelletheizungen arbeiten mit nachwachsenden Rohstoffen und erreichen hohe Wirkungsgrade. Sie eignen sich vor allem für Gebäude mit ausreichend Platz für Lagerung und Technik. Der Umstieg ist mit höheren Investitionskosten verbunden, bietet jedoch langfristige Preisstabilität und gute Fördermöglichkeiten. Fernwärme und H₂-ready-Systeme In städtischen Gebieten kann der Anschluss an ein Fernwärmenetz eine zukunftssichere Alternative sein. H₂-ready-Gasheizungen sind auf einen späteren Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet, ihre langfristige Verfügbarkeit hängt jedoch stark vom Ausbau der Infrastruktur ab.
Was wird gefördert und was nicht?
Die Modernisierung einer Gasheizung kann kostenintensiv sein. Um den Umstieg auf effiziente und klimafreundliche Heizsysteme zu fördern, stellt der Staat Zuschüsse bereit. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden der Einbau effizienter Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen sowie der Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze. Die Zuschüsse liegen je nach Maßnahme bei 20 bis 35 Prozent. Auch Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Heizungen, etwa der hydraulische Abgleich, der Pumpentausch oder die Dämmung von Rohrleitungen, werden mit 20 Prozent gefördert. Der reine Austausch einer Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ist hingegen nicht förderfähig.